Zwei Dokumente zur Fortentwicklung der Rechtsstellung nicht anerkannter Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich
«Zum Umgang mit verfassungsrechtlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften braucht es klare Handlungsgrundlagen.» Zwei Dokumente, die für diese religionspolitische Neujustierung im Kanton Zürich stehen, versammelt das Beiheft zum Jahrbuch für Kirchenrecht 2020: das Positionspapier des Zürcher Regierungsrats und eine entsprechende Untersuchung nicht anerkannter Religionsgemeinschaften (z. B. muslimische Gemeinschaften oder orthodoxe Kirchen) durch die Universitäten Luzern und Fribourg.