Die Verantwortung von nichtstaatlichen Akteuren gegenüber den Menschenrechten

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  • Die Rolle der Menschenrechte in den Religionsgemeinschaften
  • Verantwortung und Pflichten von Unternehmen für Menschenrechte
  • Globalisierung und Menschenrechte
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Staaten tragen die primäre Verantwortung für die Achtung, den Schutz, die Durchsetzung und die Rea­lisierung der Menschenrechte – doch sie tragen sie nicht allein. Auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften oder NGOs besitzen mit den Menschenrechten korrespondierende Pflichten. In interdisziplinären Beiträgen bestimmen die Autorinnen und Autoren das Verhältnis zwischen solchen nichtstaatlichen Akteuren und den Menschenrechten und fragen nach der Geltung, die Menschenrechte für nichtstaatliche Akteure entfalten.

Edition NZN bei TVZ
Religionsrechtliche Studien, Band 4
, 240 Seiten, 15.0 x 22.5 cm, Hardcover
ISBN 978-3-290-20143-2
CHF 55.00

Peter G. Kirchschläger, Dr. theol., lic. phil., Jahrgang 1977, ist Ordinarius für Theologische Ethik und Leiter des Instituts für Sozialethik ISE an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern.

Religionsrechtliche Studien

In den Religionsrechtlichen Studien werden – ausgehend von der Würde der menschlichen Person und den daraus sich ergebenden Rechten der Person – Religionsgemeinschaften und andere nichtstaatliche Akteure menschenrechtlich buchstabiert.

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